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Sturz in der Toilette - Heimbetreiber nicht immer schadensersatzpflichtig
Eine Schadensersatzpflicht des Heimbetreibers scheidet aus, wenn eine an Morbus Parkinson, Arthrose, Osteoporose und Demenz erkrankte Pflegestufe-II-Patientin den Wunsch geäußert hat, das Pflegpersonal möge sich bei ihrem Toilettengang während der Stuhlausscheidung aus dem Toilettenraum entfernen und die Türe schließen. Sofern die Patientin das für sich bestehende erhöhte Sturz- und Verletzungsrisiko erkannt hat, ist diesem Wunsch im Hinblick auf die Intimsphäre der Patientin und ihr Schamgefühl als Ausgestaltung und Ausdruck ihrer Menschenwürde Vorrang vor dem Schutz der Patientin vor Selbstgefährdung einzuräumen.

OLG München, 26.11.2009 - Az: 8 U 3041/09