| Sturz in der Toilette - Heimbetreiber nicht immer schadensersatzpflichtig |
| Eine Schadensersatzpflicht
des Heimbetreibers scheidet aus, wenn eine an Morbus Parkinson, Arthrose,
Osteoporose und Demenz erkrankte Pflegestufe-II-Patientin den Wunsch geäußert
hat, das Pflegpersonal möge sich bei ihrem Toilettengang während
der Stuhlausscheidung aus dem Toilettenraum entfernen und die Türe
schließen. Sofern die Patientin das für sich bestehende erhöhte
Sturz- und Verletzungsrisiko erkannt hat, ist diesem Wunsch im Hinblick
auf die Intimsphäre der Patientin und ihr Schamgefühl als Ausgestaltung
und Ausdruck ihrer Menschenwürde Vorrang vor dem Schutz der Patientin
vor Selbstgefährdung einzuräumen.
OLG München, 26.11.2009 - Az: 8 U 3041/09 |