Heimunterbringung
- Reallastverpflichtungen aus kombinierter Vereinbarung von Pflege und
Wohnrecht erlischt
Den Eltern bei Übertragung
eines Hausgrundstücks auf das Kind eingeräumte Ansprüche
auf Wohnrecht und Pflege sind grundsätzlich formal voneinander unabhängig.
Sofern jedoch die Geltendmachung des Pflegrechts als Reallast davon abhängig,
dass auch das Nutzungsrecht ausgeübt wird oder werden kann, so kann