| Ausgehverbot für halbseitig Gelähmten? |
| Es besteht keine Veranlassung,
einem halbseitig gelähmten Heimbewohner zu verbieten, das Heim mit
dem Rollstuhl unbegleitet zu verlassen, wenn sich das Pflegepersonal davon
überzeugt hat, dass der Betroffene noch dazu in der Lage ist, sich
im Außengelände ohne fremde Hilfe aktiv im Rollstuhl fortzubewegen.
Die Heimleitung ist auch nicht gehalten, den Betroffenen beim oder nach
dem Verlassen des Gebäudes ständig zu beobachten.
OLG Saarland, 29.1.2008 - Az: 4 U 318/07-115 |