Sender
für Betreuten ohne gerichtliche Genehmigung?
Es liegt keine genehmigungspflichtige
Freiheitsbeschränkung vor, wenn ein Betreuter mit einem Sender ausgestattet
wird, der an einer Hosenschlaufe befestigt wird und dem Heimpersonal anzeigt,
daß der Betreute das Gelände verläßt. Hierdurch wird
die körperliche Bewegungs- und Entschließungsfreiheit noch nicht