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Sender für Betreuten ohne gerichtliche Genehmigung?

Es liegt keine genehmigungspflichtige Freiheitsbeschränkung vor, wenn ein Betreuter mit einem Sender ausgestattet wird, der an einer Hosenschlaufe befestigt wird und dem Heimpersonal anzeigt, daß der Betreute das Gelände verläßt. Hierdurch wird die körperliche Bewegungs- und Entschließungsfreiheit noch nicht
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