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Bestattung - Heim muß nicht zahlen

Die Kosten der Bestattung eines mittellosen früheren Bewohners sind vom Heimbetreiber nicht zu tragen. Ein zur Tragung der Kosten verpflichtendes Näheverhältnis besteht nicht zum Betreiber eines Alten- und Pflegeheims - auch dann nicht, wenn der Verstorbene dort bis zu seinem Tod gelebt hat. Es werden seitens des Heims lediglich entgeltliche Hilfeleistungen aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung erbracht, persönliche Bindungen sind hier nicht vorausgesetzt.
OVG Rheinland-Pfalz, 14.6.2007 - Az: 7 A 11566/06.OVG
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