| Keine versteckten Videoaufnahmen im Pflegeheim! |
| Im vorliegenden Fall hatte
der Betreuer einer Pflegeheimbewohnerin eine Videokamera in deren Zimmer
versteckt, um das Pflegepersonal zu beaufsichtigen. Später wurden
diese Aufnahmen in einem TV-Beitrag über Mißstände in diesem
Heim verwendet. Die Heimleitung kündigte den Heimvertrag nach Bekanntwerden
dieses Vorgangs fristlos. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung
wurde vom Gericht bestätigt, da die versteckten Aufnahmen einen massiven
Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Pflegepersonals darstellten.
Die Aufdeckung von Mißständen bei der Pflege war bei der Entscheidung
über die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Heimvertrages
unerheblich.
LG München I, 18.12.2006 - Az: 28 O 8172/05 |