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Keine versteckten Videoaufnahmen im Pflegeheim!
Im vorliegenden Fall hatte der Betreuer einer Pflegeheimbewohnerin eine Videokamera in deren Zimmer versteckt, um das Pflegepersonal zu beaufsichtigen. Später wurden diese Aufnahmen in einem TV-Beitrag über Mißstände in diesem Heim verwendet. Die Heimleitung kündigte den Heimvertrag nach Bekanntwerden dieses Vorgangs fristlos. Die Rechtmäßigkeit der Kündigung wurde vom Gericht bestätigt, da die versteckten Aufnahmen einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Pflegepersonals darstellten. Die Aufdeckung von Mißständen bei der Pflege war bei der Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Kündigung des Heimvertrages unerheblich.

LG München I, 18.12.2006 - Az: 28 O 8172/05