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Bestattungskosten sind keine Sache der HeimleitungDie Kosten der Bestattung
eines früheren Heimbewohners sind von der Heimleitung nicht zu übernehmen,
sofern nichts entsprechendes ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Der Begriff "sonstiger Sorgeberechtigter" kann nicht derart weit ausgelegt
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