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Bei Sondennahrung wird Verpflegungsgeld zurückgezahlt
Kann ein Heimbewohner ausschließlich eine von der Krankenversicherung bezahlte Sondennahrung aufnehmen, so kann vom Heimträger die Rückzahlung des Entgeltanteils für Verpflegung gefordert werden.
Bereicherungsansprüche auf Rückzahlung von Entgeltanteilen für nicht beanspruchte Verpflegungsleistungen unterliegen der für Entgelte maßgeblichen kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren.

OLG Karlsruhe, 13.4.2006 - Az: 1 U 202/05