| Bei Sondennahrung wird Verpflegungsgeld zurückgezahlt |
| Kann ein Heimbewohner ausschließlich
eine von der Krankenversicherung bezahlte Sondennahrung aufnehmen, so kann
vom Heimträger die Rückzahlung des Entgeltanteils für Verpflegung
gefordert werden.
Bereicherungsansprüche auf Rückzahlung von Entgeltanteilen für nicht beanspruchte Verpflegungsleistungen unterliegen der für Entgelte maßgeblichen kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren. OLG Karlsruhe, 13.4.2006 - Az: 1 U 202/05 |