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Heim muß auf Bewohner achten

Die Heimleitung verletzt die Sorgfaltspflichten, wenn sich ein Alzheimer-Patient mit heißem Wasser verbrüht und mit solchen Vorfällen zu rechnen war. In diesem Fall hätte Vorsorge getroffen werden können (z.B. Temperaturregler).
Die Behandlungskosten sind daher vom Heim zu tragen.

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