![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Heim muß auf Bewohner achtenDie Heimleitung verletzt
die Sorgfaltspflichten, wenn sich ein Alzheimer-Patient mit heißem
Wasser verbrüht und mit solchen Vorfällen zu rechnen war. In
diesem Fall hätte Vorsorge getroffen werden können (z.B. Temperaturregler).
Die Behandlungskosten sind daher vom Heim zu tragen. |