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Keine Rund-um-die-Uhr Betreuung

Die Bewohner eines Alten- und Pflegeheims müssen vom Träger vor vermeidbaren Verletzungen geschützt werden. Die Sicherungsanforderungen müssen sich nach dem jeweiligen Einzelfall richten, so daß sich der Träger entsprechend informieren muß. Eine umfassende Betreuung rund um die Uhr kann jedoch aufgrund der organisatorischen und wirtschaftlichen Unmöglichkeit nicht zugemutet werden.
OLG Frankfurt/Main, 19.1.2006 – Az: 1 U 102/04
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