| Keine Rund-um-die-Uhr Betreuung |
| Die Bewohner eines Alten-
und Pflegeheims müssen vom Träger vor vermeidbaren Verletzungen
geschützt werden. Die Sicherungsanforderungen müssen sich nach
dem jeweiligen Einzelfall richten, so daß sich der Träger entsprechend
informieren muß. Eine umfassende Betreuung rund um die Uhr kann jedoch
aufgrund der organisatorischen und wirtschaftlichen Unmöglichkeit
nicht zugemutet werden.
OLG Frankfurt/Main, 19.1.2006 – Az: 1 U 102/04 |