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Antragsberechtigung auf Wohngeld auch ohne HeimvertragEs kann aus der Verpflichtung,
einen Heimvertrag abzuschließen, nicht geschlossen werden, daß
ein solcher Voraussetzung für eine wohngeldrechtliche Antragsberechtigung
ist. Antragsberechtigt ist ein Heimbewohner bereits dann, wenn er nicht
nur vorübergehend aufgenommen wird.
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