| Sturz im Altenheim |
| Stürzt ein Bewohner,
so haftet der Betreiber des Altenheims nicht zwangsläufig. Es kommt
hierbei darauf an, ob der Bewohner vom Pflegepersonal daran gehindert werden
mußte, sich ohne Hilfe fortzubewegen.
Eine dauerhafte Fixierung kommt ohnehin nur ausnahmsweise und mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts in Betracht. OLG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - Az: 14 U 168/04 |