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Sturz im Altenheim
Stürzt ein Bewohner, so haftet der Betreiber des Altenheims nicht zwangsläufig. Es kommt hierbei darauf an, ob der Bewohner vom Pflegepersonal daran gehindert werden mußte, sich ohne Hilfe fortzubewegen.
Eine dauerhafte Fixierung kommt ohnehin nur ausnahmsweise und mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts in Betracht.

OLG Frankfurt/Main, 13.12.2005 - Az: 14 U 168/04