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Zusatzleistungen im Heim - nur schriftlich!Wurden mündlich oder
konkludent zu vergütende Zusatzleistungen vereinbart (Einzelzimmer),
so ist dies aufgrund mangelnder Schriftform unwirksam. Für die Leistungen
gezahltes Entgelt wurde daher ohne Rechtsgrund erbracht und ist zurückzuerstatten
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