| Nach Hofübergabe auch Heimkosten für Übergeber tragen? |
| Der Übernehmer eines
Hofes, der sich im Übergabevertrag verpflichtet hat, den Übergeber
umfassend zu pflegen und diesem ein Wohnrecht zu gewähren, ist nicht
zur Tragung der Heimkosten verpflichtet, wenn der Übergeber aus gesundheitlichen
Gründen in einem Pflegeheim untergebracht werden muß. Ein anderes
gilt nach Ansicht des BGH nur dann, wenn im Übergabevertrag eine entsprechende
Abrede vereinbart wurde.
Ansonsten ist eine Kostenbeteiligung ist lediglich in Höhe der ersparten Aufwendungen notwendig. BGH – Az: 5 ZR 14/01 |