![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Bei Sondenernährung keine VerpflegungskostenEine vom einem mit Sondennahrung
künstlich ernährten Pflegeheimbewohner nicht in Anspruch genommene
Verpflegung muß nicht bezahlt werden.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Heimträger dennoch die allgemeinen Verpflegungskosten zusätzlich abgerechnet. Die Revision des Heimträgers wurde vom BGH zurückgewiesen. |