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Bei Sondenernährung keine Verpflegungskosten
Eine vom einem mit Sondennahrung künstlich ernährten Pflegeheimbewohner nicht in Anspruch genommene Verpflegung muß nicht bezahlt werden.
Im zu entscheidenden Fall hatte ein Heimträger dennoch die allgemeinen Verpflegungskosten zusätzlich abgerechnet. Die Revision des Heimträgers wurde vom BGH zurückgewiesen.

BGH - Az: III ZR 68/03