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Betreutes Wohnen gilt immer als Heim?
Werden von einer Einrichtung für betreutes Wohnen lediglich Betreuungsleistungen allgemeiner Art angeboten und steht es dem Bewohner ansonsten frei, ob und von wem über allgemeine Betreuungsleistungen hinaus weitere Leistungen genutzt werden, so handelt es sich um kein Heim i.S.d. § 1 Heimgesetz.
Der Anwendung des Heimgesetzes steht nicht grundsätzlich entgegen, dass auch Eigentümer einer Wohnung im betreuten Wohnen die Wohnung selbst nutzen.

VG Sigmaringen - Az: 1 K 1688/01