| Betreutes Wohnen gilt immer als Heim? |
| Werden von einer Einrichtung
für betreutes Wohnen lediglich Betreuungsleistungen allgemeiner Art
angeboten und steht es dem Bewohner ansonsten frei, ob und von wem über
allgemeine Betreuungsleistungen hinaus weitere Leistungen genutzt werden,
so handelt es sich um kein Heim i.S.d. § 1 Heimgesetz.
Der Anwendung des Heimgesetzes steht nicht grundsätzlich entgegen, dass auch Eigentümer einer Wohnung im betreuten Wohnen die Wohnung selbst nutzen. VG Sigmaringen - Az: 1 K 1688/01 |