| Kontovollmacht für Heimträger |
| Erfolgte ein Zugriff durch
den Träger eines Altenheimes auf das Vermögen eines der Heimbewohner
im Rahmen einer dem Träger erteilten Kontovollmacht und kann der Träger
nicht nachweisen, daß der Zugriff alleine im Interesse des Heimbewohners
erfolgte, so ist dies Grund zur Annahme der persönlichen Unzuverlässigkeit.
Dies kann für den Träger zur Betriebsuntersagung führen.
OVG Bremen - Az: OVG 1 B 23/02 |