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Kontovollmacht für Heimträger
Erfolgte ein Zugriff durch den Träger eines Altenheimes auf das Vermögen eines der Heimbewohner im Rahmen einer dem Träger erteilten Kontovollmacht und kann der Träger nicht nachweisen, daß der Zugriff alleine im Interesse des Heimbewohners erfolgte, so ist dies Grund zur Annahme der persönlichen Unzuverlässigkeit. Dies kann für den Träger zur Betriebsuntersagung führen.

OVG Bremen - Az: OVG 1 B 23/02