| Fristlose Kündigung des Heimvertrags |
| Der Betreuer kann einen
Heimvertrag fristlos kündigen, wenn er durch ein Hausverbot des Heimträgers
gehindert ist, Kontakt mit dem Betreuten aufzunehmen und dadurch die Erfüllung
seiner Betreuerpflichten nicht mehr gewährleistet ist.
LG Kempten, Urteil v. 6.7.2000 - 1 O 399/99 - Quelle: BtPRAX 2001, 171 |