| Heimvertrag - Kündigung ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts |
| Der Betreuer darf einen
Heimvertrag ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung kündigen.
Der Heimplatz ist keine Wohnung im Sinn von § 1907
BGB.
LG Münster, Beschluss v. 23.11.2000 - 5 T 998/00 |