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Heimvertrag - Kündigung ohne Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Der Betreuer darf einen Heimvertrag ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung kündigen. Der Heimplatz ist keine Wohnung im Sinn von § 1907 BGB.

LG Münster, Beschluss v. 23.11.2000 - 5 T 998/00