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Angebot einer ehrenamtlichen Betreuung abgelehnt - anfechtbar?

Es stellt keine für den Betroffenen mit der Beschwerde anfechtbare gerichtliche Verfügung dar, wenn auf das schriftliche Angebot des Betroffenen gegenüber dem Vormundschaftsgericht, eine bisher berufsmäßige Betreuung ehrenamtlich
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