- Betreuungsrecht
- Urteile
Entscheidung durch Einzelrichter in Betreuungssache
Betreuungsrecht
Entscheidet das Beschwerdegericht in einer vom Gesetz dem Kollegium zugewiesenen Sache (hier: Betreuungssache) unbefugt durch den Einzelrichter, so liegt darin eine von Amts wegen zu berücksichtigende Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters, die als absoluter Rechtsbeschwerdegrund zur Aufhebung der Entscheidung führt.
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Heinrich, Bad Laasphe
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