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Nachträgliches Eintreten der Voraussetzungen einer BerufsbetreuungBei nachträglichem Eintreten der Voraussetzungen
einer Berufsbetreuung wirkt die entsprechende Feststellung der Berufsmäßigkeit
nur auf den Zeitpunkt der Antragstellung bei Gericht zurück. Maßgeblich
ist nicht der Zeitpunkt des Eintretens der Voraussetzungen.
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