![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Abgabe eines laufenden Betreuungsverfahrens wegen Änderung des gewöhnlichen AufenthaltsDie Abgabe nach § 4
Satz 1 FamFG i.V.m. § 273 Satz 1 FamFG im Rahmen eines laufenden Betreuungsverfahrens
wegen Änderung des gewöhnlichen Aufenthaltes des Betroffenen
erfordert Abgabereife.
Für die Frage der Abgabereife
ist zu klären, ob und in welchem Umfang das bisher zuständige
Gericht Verrichtungen, die auf Antrag oder von Amts wegen zu treffen sind,
|