Umwandlung
einer ehrenamtlichen in berufsmäßige Betreuung?
Soweit möglich werden
vorzugsweise ehrenamtliche Betreuer bestellt, die lediglich einen Aufwendungsersatz
erhalten. Hat nun ein Betreuer eine Betreuung trotz ihrer zeitlichen Aufwendigkeit
ausdrücklich in ehrenamtlicher Weise übernommen, so kann dieser
bei unveränderten Betreuungsverhältnissen später grundsätzlich
nicht die Bestellung als berufsmäßiger Betreuer mit entsprechendem
Vergütungsanspruch verlangen.