Wann
ist die Abgabe einer Betreuungssache zu erwägen?
Bei der Frage, ob ein wichtiger
Grund zur Abgabe einer Betreuungssache vorliegt, ist zu erwägen, ob
durch die Abgabe im konkreten Fall unter vorrangiger Berücksichtigung
des Wohls der Betroffenen ein Zustand geschaffen wird, der eine zweckmäßigere,
leichtere Führung der Betreuung ermöglicht. Hierzu ergibt sich