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Kapitallebensversicherung muss für Betreuungskosten verwendet werden

Es ist einem Betreuten grundsätzlich zuzumuten, zur Finanzierung der Betreuung eine Kapitallebensversicherung zu kündigen. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Staatskasse besteht nicht. Ein anderes gilt lediglich dann, wenn es sich um  staatlich geförderte Altersvorsorge handelt oder aber der Nachweis gelingt,
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