Kapitallebensversicherung
muss für Betreuungskosten verwendet werden
Es ist einem Betreuten grundsätzlich
zuzumuten, zur Finanzierung der Betreuung eine Kapitallebensversicherung
zu kündigen. Ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Staatskasse
besteht nicht. Ein anderes gilt lediglich dann, wenn es sich um staatlich
geförderte Altersvorsorge handelt oder aber der Nachweis gelingt,