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Überprüfung der Betreuerbestellung - notfalls zweites Gutachten!

Es ist verfahrensfehlerhaft, wenn das Beschwerdegericht sich auf ein in erster Instanz eingeholtes Gutachten stützt, welches keine hinreichende Tatsachengrundlage für eine Betreuerbestellung bildet und von einer erneuten oder ergänzenden Begutachtung abgesehen wird. Das zunächst zuständige Gericht muss sich nach Zurückweisung der Sache zunächst einen persönlichen Eindruck darüber verschaffen, ob der Betroffene tatsächlich nicht in der Lage ist, seinen Willen frei zu bestimmen.
OLG Köln, 5.8.2009 - Az: 16 Wx 84/09
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