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Aufgabenkreis "Entscheidung über den Schwangerschaftsabbruch" zulässigEs ist zulässig, für
eine krankheitsbedingt einwilligungsunfähige, schwangere Frau einen
Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Entscheidung über einen Schwangerschaftsabbruch
zu bestellen. Dem Betreuer obliegt dann die Entscheidung über die
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