Entscheidungen
im Betreuungsverfahren gehen an den Betreuten
Regelmäßig sind
Entscheidungen - auch über die Betreuervergütung - in Betreuungssachen
dem Betreuten selbst bekannt zu machen - die Verfahrensfähigkeit ist
hierbei nicht zu berücksichtigen. Wurde eine entsprechende Bekanntmachung
unterlassen, so muß der Betreute sich die Kenntnis eines gesetzlichen