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Betreuerentlassung und Aufhebung der Entlassung
Im vorliegenden Fall wurde ein Betreuer zunächst gegen seinen Willen entlassen und gleichzeitig ein neuer Betreuer vom Amtsgericht bestellt. Das Landgericht hob die Entlassung des ursprünglichen Betreuers jedoch wieder auf und machte die Neubestellung wieder rückgängig. In diesem Fall steht dem neuen Betreuer kein eigenes Beschwerderecht zu.

OLG Düsseldorf, 23.1.1995 - Az: 3 Wx 347/94