| Betreuerentlassung und Aufhebung der Entlassung |
| Im vorliegenden Fall wurde
ein Betreuer zunächst gegen seinen Willen entlassen und gleichzeitig
ein neuer Betreuer vom Amtsgericht bestellt. Das Landgericht hob die Entlassung
des ursprünglichen Betreuers jedoch wieder auf und machte die Neubestellung
wieder rückgängig. In diesem Fall steht dem neuen Betreuer kein
eigenes Beschwerderecht zu.
OLG Düsseldorf, 23.1.1995 - Az: 3 Wx 347/94 |