| Betreuung wider Willen? |
| Es sind detaillierte Feststellungen
zu treffen, ob ein Betroffener zur Bildung eines freien Willens in der
Lage ist, wenn sich dessen Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung aus
einer Vielzahl eingereichter Schreiben ergibt. Ein die Betreuungsbedürftigkeit
attestierendes und vor sechs Jahren erstelltes Gutachten kann hierbei nicht
herangezogen werden.
Schleswig-Holsteinisches OLG, 31.1.2007 - Az: 2 W 229/06 |