|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |BETREUUNG|
Betreuungsanordnung kann auch nach Ablauf überprüft werden
Auch dann, wenn die Befristung einer Betreuung bereits abgelaufen ist, kann die Rechtmäßigkeit einer Betreuungsanordnung noch überprüft werden, da die Betreuungsanordnung den Betroffenen in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 GG einschränkt. Der effektive Rechtsschutz gebietet es daher, dem Betroffenen zuzubilligen, daß er den Grundrechtseingriff auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen läßt.

OLG Rostock, 15.8.2006 - Az: 3 W 54/06