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Kontrollbetreuung bei versuchtem Widerruf der Vorsorgevollmacht
Wurde eine umfassende Vorsorgevollmacht erteilt und versucht die betroffene Person nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit diese ernsthaft zu widerrufen, so kann aufgrund des hierbei zum Ausdruck kommenden Mißtrauens gegen den Bevollmächtigten Veranlassung bestehen, von Amts wegen eine Kontrollbetreuung einzurichten.

OLG Köln, 11.3.2005 - Az: 16 Wx 34/05