| Kontrollbetreuung bei versuchtem Widerruf der Vorsorgevollmacht |
| Wurde eine umfassende Vorsorgevollmacht
erteilt und versucht die betroffene Person nach Eintritt der Geschäftsunfähigkeit
diese ernsthaft zu widerrufen, so kann aufgrund des hierbei zum Ausdruck
kommenden Mißtrauens gegen den Bevollmächtigten Veranlassung
bestehen, von Amts wegen eine Kontrollbetreuung einzurichten.
OLG Köln, 11.3.2005 - Az: 16 Wx 34/05 |