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Gutachten muß nachvollziehbar sein!

Die bestehende Notwendigkeit einer Betreuung eines Betroffenen muß der Vormundschaftsrichter anhand eines medizinischen Gutachtens nachvollziehen können. Auch muß sich die Erkrankung oder Behinderung des Betroffenen erfassen lassen. Dies erfordert, daß ein deutliches Bild der derzeitigen Verfassung vermittelt wird, indem die erfolgte Untersuchung bzw. Befragung dargestellt wird und die Schlußfolgerungen aus den Befundtatsachen vom Gutachter im Einzelnen begründet werden.
KG, 27.6.2006 - Az: 1 W 177/06
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