| Betreuung abgelehnt – Akteneinsichtsrecht? |
| Ist eine Betreuung nicht
erforderlich, weil der Betroffene nach den vorliegenden Erkenntnissen und
dem eingeholten Sachverständigengutachten zufolge seine Angelegenheiten
selber erledigen kann und hat das Vormundschaftsgericht aus diesem Grunde
die Einrichtung einer Betreuung abgelehnt, so steht den beschwerdeberechtigten
Angehörigen kein Akteineinsichtrecht gegen den ausdrücklichen
Willen des Betroffenen zu.
OLG Frankfurt, 7.3.2005 – Az: 20 W 538/04 |