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Auch um Altansprüche kümmern!Auch dann, wenn es sich
um Bereicherungsansprüche gegen Dritte handelt, die vor der Bestellung
des Betreuers mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge entstanden sind,
ist der Betreuer verpflichtet, die Ansprüche des Betreuten geltend
zu machen.
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