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Auch um Altansprüche kümmern!

Auch dann, wenn es sich um Bereicherungsansprüche gegen Dritte handelt, die vor der Bestellung des Betreuers mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge entstanden sind, ist der Betreuer verpflichtet, die Ansprüche des Betreuten geltend zu machen.

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