| Grundstücksverkauf bei Betreuung |
| Hat ein Betreuer einen Verkaufsvertrag
über ein Grundstück eines Betreuten abgeschlossen, so richtet
sich die Genehmigung vorrangig nach den Wünschen des Betreuten, sofern
diese nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen und es dem Betreuer zuzumuten
ist.
BayObLG – Az: 3Z BR 234/97 |