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Grundstücksverkauf bei Betreuung
Hat ein Betreuer einen Verkaufsvertrag über ein Grundstück eines Betreuten abgeschlossen, so richtet sich die Genehmigung vorrangig nach den Wünschen des Betreuten, sofern diese nicht dem Wohl des Betreuten zuwiderlaufen und es dem Betreuer zuzumuten ist.

BayObLG – Az: 3Z BR 234/97