| Betreuervorschlag ist bindend |
| Wird gegenüber dem
Vormundschaftsgericht vom Betroffenen ein Vorschlag gemacht, eine bestimmte
Person zur Betreuungeinzusetzen, so hat dieser Vorschlag auch dann Vorrang,
wenn der Betroffene geschäftsunfähig ist. Dem Vorschlag ist daher
grundsätzlich zu entsprechen, sofern keine gewichtigen Gründe
gegen die vorgeschlagene Person sprechen.
OLG Zweibrücken - Az: 3 W 14/02 |