| Beschwerderecht für Bevollmächtigte |
| Ordnet das Vormundschaftsgericht
trotz Vorliegens einer wirksamen Generalvollmacht für den Vollmachtgeber
die Bestellung eines Betreuers an, steht dem dadurch übergangenen
Bevollmächtigten - auch wenn dieser nicht dem Personenkreis des §
69 g Abs. 1 FGG angehört - ein eigenes Beschwerderecht zu.
OLG Zweibrücken 3. Zivilsenat, 30.08.2002- 3 W 152/02 |