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Anordnung der Betreuung - Kein Beschwerderecht der Lebensgefährtin
Der Lebensgefährtin eines Betreuten steht die Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers nicht zu.

OLG Schleswig, Beschluss vom 30.1.2002 - 2 W 5/02.
Quelle: FamRZ 2002, 987