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Kündigung, wenn der Betreute Müll sammelt?Die Tatsache, daß
vom Mieter gesammelter Müll die Mitmieter geruchlich belästigt,
ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Hierzu ist eine
Beeinträchtigung der Mietsache sowie eine andauernde Belästigung
der Mitmieter notwendig.
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