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Kündigung, wenn der Betreute Müll sammelt?

Die Tatsache, daß vom Mieter gesammelter Müll die Mitmieter geruchlich belästigt, ist kein Grund für eine fristlose Kündigung. Hierzu ist eine Beeinträchtigung der Mietsache sowie eine andauernde Belästigung der Mitmieter notwendig.
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Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


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