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Bestattungskosten
Die Beerdigungskosten für den Betreuten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Will die Staatskasse wegen verauslagter Kosten der Betreuung Rückgriff auf den Nachlass nehmen, so ist dies nur möglich, wen der Wert des Nachlasses nach Abzug der Nachlassverbindlichkeiten den Freibetrag überschreitet, der den Erben gem. § 1836e Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 BGB i. V. m. § 2 90c Abs. 3 Nr. 1 BSHG zusteht.

BayObLG, 14.11.2001 - Az: 3 ZBR 334/01
Quelle: Fam RZ 2002, 699.