| Bestattungskosten |
| Die Beerdigungskosten für
den Betreuten gehören zu den Nachlassverbindlichkeiten. Will die Staatskasse
wegen verauslagter Kosten der Betreuung Rückgriff auf den Nachlass
nehmen, so ist dies nur möglich, wen der Wert des Nachlasses nach
Abzug der Nachlassverbindlichkeiten den Freibetrag überschreitet,
der den Erben gem. § 1836e Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 BGB i. V. m. §
2 90c Abs. 3 Nr. 1 BSHG zusteht.
BayObLG, 14.11.2001 - Az:
3 ZBR 334/01
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