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Keine Beschwerdeberechtigung der Betreuungsbehörde bei Aufhebung von Unterbringungsmaßnahmen
Die Betreuungsbehörde ist nicht berechtigt, eine Beschwerde gegen die Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme nach § 1906 I BGB einzulegen.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.10.2001 - 20 W 362/01
Quelle: OLGR Frankfurt 2001, 347 - 348