| Keine Beschwerdeberechtigung der Betreuungsbehörde bei Aufhebung von Unterbringungsmaßnahmen |
| Die Betreuungsbehörde
ist nicht berechtigt, eine Beschwerde gegen die Aufhebung einer Unterbringungsmaßnahme
nach § 1906 I BGB einzulegen.
OLG Frankfurt, Beschl. v.
05.10.2001 - 20 W 362/01
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