Der Betreuer im Strafverfahren

Betreuungsrecht

Nach der den Vorschriften der §§ 296 ff. StPO zugrunde liegenden Regelungssystematik kann der gesetzliche Vertreter (Betreuer) des Beschuldigten die gemäß § 302 Abs. 2 StPO erforderliche Ermächtigung zur Rücknahme eines vom Verteidiger für den Beschuldigten eingelegten Rechtsmittels im Strafverfahren nicht wirksam für den Beschuldigten erteilen.


BGH, 06.07.2016 - Az: 4 StR 149/16

ECLI:DE:BGH:2016:060716B4STR149.16.0

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