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Informationsobliegenheiten des Betreuers

Betreuungsrecht

Informationsobliegenheiten des Beamten (vorliegend: Gewährung von Pauschalbeihilfe für häusliche Pflege) gelten in gleichem Maße für den Vertreter oder den Betreuer desjenigen Beamten, der seinen Informationspflichten aufgrund einer Erkrankung nicht mehr selbst nachkommen kann.


VGH Bayern, 14.06.2016 - Az: 14 ZB 14.1508

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