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Auskunftspflicht über die Besuche beim Betreuten?

Betreuungsrecht

Solange ein Gesetzesentwurf noch nicht in geltendes Recht überführt worden ist, ergeben sich daraus noch keine Verpflichtungen. Dies gilt auch für eine Weisung des Rechtspflegers an den Betreuer, zukünftig die Daten der Besuche beim Betroffenen zu erfassen, dies in den Bericht nach § 1840 Abs. 1 BGB  mit aufzunehmen und ggfls. zu erläutern, warum weniger als ein Besuch im Monat stattgefunden hat. Eine solche Weisung erfolgt daher zu unrecht.

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Leider war lein Fall etwas komplizierter aber ich habe einen sehr guten Überblick über die Rechtslage erhalten

Mohamed Elias Zarg Ayouna, Köln

Ich bin mit der Bearbeitung meines Anliegens sehr zufrieden.

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