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Betreuer muss für Krankenversicherungsschutz von Betreuten sorgen!Ein Betreuer muss nach Auslaufen
eines gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes dafür
sorgen, dass eine freiwillige Weiterversicherung erfolgt. Das Bestehen
dieser Versicherungen ist insbesondere bei einer schwer geistig und körperlich
behinderten Person von erheblicher Bedeutung, da ständig medizinische
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