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Wann kommt der Aufgabenkreis "Vertretung vor Behörden und Gerichten" in Betracht?

Die gesonderte, von sonstigen Aufgabenkreisen unabhängige Übertragung des Aufgabenkreises „Vertretung vor Behörden und Gerichten“ auf einen Betreuer kommt dann in Betracht, wenn der Betroffene krankheitsbedingt dazu neigt, eine Vielzahl sinnloser Verfahren zu betreiben, und sich dadurch schädigt. Besteht eine solche
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