| Antrag auf Betreuerwechsel - nur Anregung? |
| Stellen nahe Angehörige
eines Betreuten Anträge zu einem Betreuerwechsel, nachdem das ursprüngliche
Betreuerwechselverfahren abgeschlossen wurde, so handelt es sich lediglich
um Anregungen an das Vormundschaftsgericht, von Amts wegen tätig zu
werden.
Wird das Vormundschaftsgericht nicht tätig, so steht den Angehörigen keine Beschwerdebefugnis gegen diese Entscheidung zu. OLG Köln, 23.8.2006 - Az: 16 Wx 69/06 sowie 16 Wx 187/06 |