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Entlassung, wenn ehrenamtlicher Betreuer bereit steht?Ein berufsmäßiger
Betreuer muß aufgrund der Bestimmung des § 1908b Abs. 1 Satz
2 BGB nicht zwingend entlassen werden, wenn ein ehrenamtlicher Betreuer
für die Übernahme der Betreuung bereit steht. Maßstab für
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